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Oldie - Nachrichten

Ratgeber

Verfasser: ampnet/nic, Datum: 02.09.2014

1. Vorsicht vor Wild

8. August 2014. Besonders zur Paarungszeit des Wildes müssen Autofahrer mit erhöhtem Wildwechsel rechnen. Erfahrungsgemäß steigt dann die Kollisionsgefahr mit Wildtieren. Während Rot-, Damm- und Schwarzwild in den Herbst- und Wintermonaten aktiver wird, konzentriert sich die so genannte Blattzeit des Rehwilds auf den Sommer. Der TÜV Thüringen rät zu erhöhter Bremsbereitschaft und entsprechend angepasster Geschwindigkeit. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) registrierte im Jahr 2012 mehr als 250 000 Wildunfälle, bei denen ein Schaden von insgesamt 583 Millionen Euro entstand. Die Wildunfallstatistik des Deutschen Jagdverbandes (DJV) verzeichnete einen Rehwildanteil von 85 Prozent. Jäger schätzen die Dunkelziffer von Wildunfällen noch viel höher ein. Die Paarungszeit des Rehwilds beschränkt sich auf die Monate Juli und August, dann steigt die Aktivität der Tiere. Die Wahrscheinlichkeit, im Sommer in einen Rehwildunfall verwickelt zu werden, ist also recht hoch.

Gerade beim Befahren von Landstraßen in Feld- und Waldnähe sollte mit plötzlich auftauchendem Wild gerechnet werden. Im Sommer sind Wildtiere besonders gestresst. Die Erntezeit tut ihr Übriges. Abgeerntete Felder bieten für das Wild keinen Schutz mehr, es weicht deshalb auf andere Flächen aus.

Kommt es zu einem Zusammenprall mit Wildtieren, wird in den meisten Fällen am Fahrzeug ein nicht unerheblicher Sachschaden verursacht. Das bekannte Verkehrsschild „Wildwechsel“ mit dem springenden Hirsch weist auf Streckenabschnitte hin, auf denen das Wild häufig die Fahrbahn quert. Autofahrer sollten diese Warnung ernst nehmen und das Tempo reduzieren.

Der TÜV rät beim Auftauchen von Wild auf oder an der Straße prinzipiell eine Vollbremsung einzuleiten. Ein Ausweichen ist oftmals kaum möglich und birgt die Gefahr, im Graben oder am nächsten Baum zu landen. Folgeunfallschäden, die durch das Ausweichen entstehen, sind im Zweifel nicht durch die Teilkasko abgedeckt. Diese reguliert normalerweise nur Fahrzeugschäden durch Haarwild.

Ein Wildunfall ist unter allen Umständen unverzüglich der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle zu melden. Angefahrene bzw. getötete Tiere dürfen auf gar keinen Fall mitgenommen werden. Dies erfüllt den Straftatbestand der Wilderei.

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2. Richtiges Verhalten bei einem Unfall

1. August 2014. Im dichten Urlaubsverkehr ist das Risiko eines Unfalls besonders groß. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hat einige Tipps über das richtige Verhalten am Unfallort zusammengefasst. Als erstes muss die Unfallstelle abgesichert werden. Hierfür die Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen. Der Abstand zur Unfallstelle sollte auf der Landstraße 100 Meter und auf der Autobahn 200 Meter betragen.

Dann sollten sich alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich entfernen oder gerettet werden.

Bei schweren Unfällen und wenn es Verletzte gibt sollte die Polizei (Ruf 110) oder die Rettungsleitstelle (Ruf 112) informiert werden. Danach mit der „Erste Hilfe“ beginnen.

Es sollten Fotos von der Unfallstelle gemacht werden. Bei Bagatellschäden sollten zuerst die Fahrzeugstellungen mit Kreide markiert werden und dann möglichst schnell die Fahrbahn wieder frei gemacht werden.

Es ist wichtig sich die Fahrzeugkennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen zu notieren.

Auf keinen Fall Aussagen unter Druck machen oder ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, da die Versicherung sonst später Zahlungen verweigern könnte.

Wenn der Unfallgegner seine Versicherung nicht mitteilt, kann man diese beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Service-Nummer: 0180 25026.

Es ist wichtig seine Versicherung umgehend zu benachrichtigen.

Die GTÜ hält einen Unfall-Ratgeber für Sie bereit, in den Sie die wichtigsten Daten nach einem Unfall eintragen können. Der Ratgeber kann kostenlos angefordert werden, per Post unter: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung, Stichwort: Unfall-Ratgeber, Vor dem Lauch 25, 70567 Stuttgart, per E-Mail unter presse@gtue.de. Zudem steht der Unfall-Ratgeber im Internet zum Download und Ausdruck unter http://ratgeber.gtue.de bereit.

Magazinkategorie:
Politik & Recht

Verfasser:
ampnet/nic

© Fotoquelle / Bildrechte:
Auto-Medienportal.Net/TÜV Thüringen (Wild) GTÜ/Auto-Medienportal.Net (Unfall)

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