Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 4. Juni die Bestimmungen zur Beweispflicht von Privatkunden und Händlern bei einem Sachmangel bestätigt. Demnach gilt grundsätzlich für den Kauf eines gebrauchten Gegenstands die Vermutung, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, wenn diese Vertragswidrigkeit binnen sechs Monaten offenbar wird. ... hier weiterlesen