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Oldie - Nachrichten

Autokennzeichen Teil 3 (3)

Verfasser: mcc-hei, Datum: 20.06.2014

Was die unterschiedlichen Autokennzeichen bedeuten und wann welche Pflicht sind.

Grünes Kennzeichen

Dieses Nummernschild, das die gleichen Angaben enthält wie ein EU-Kennzeichen, wird nur an Halter steuerbefreiter Fahrzeuge vergeben, erklärt der TÜV Süd. Dazu zählen Landmaschinen, Schausteller-Fahrzeuge und Sportgeräteanhänger.

Wechselkennzeichen

Am 1. Juli 2012 tritt eine Verordnung in Kraft, mit der das Wechselkennzeichen eingeführt wird. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sollen mit diesem Nummernschild zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse, also etwa zwei Pkw oder Oldtimer, versehen werden können. Es darf jedoch zur selben Zeit an nur einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Konkret ist ein Nummernschild aus zwei Teilen vorgesehen: Ein Nebenkennzeichen bleibt jeweils am Fahrzeug, das Hauptkennzeichen kann abwechselnd an dem einen oder anderen Auto angebracht werden. Das Wechselkennzeichen könnte für Zweitwagen günstigere Versicherungskonditionen bringen.

Versicherungskennzeichen

Reicht für den Betrieb eines Fahrzeugs die Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Typgenehmigung, dann genügt dieser Kennzeichentyp. Solche zulassungsfreie Fahrzeuge sind zum Beispiel Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, motorisierte Krankenfahrstühle und Pedelecs, wenn deren Elektromotor auf mehr als 25 km/h beschleunigt. Die Kennzeichen werden jährlich von der Kfz-Haftpflichtversicherung neu ausgegeben.

Magazinkategorie:
Sonstiges

Verfasser:
mcc-hei

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