Verfasser: mcc-hei, Datum: 19.06.2014
Die große Mehrheit der auf öffentlichen Straßen bewegten Fahrzeuge hat dieses Blech an Front und Heck angebracht. Die Nummer besteht aus sogenannten Unterscheidungszeichen- zwei oder drei Buchstaben- für den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde, der Erkennungsnummer mit ein oder zwei Buchstaben sowie in der Regel bis zu vier Ziffern. Die Plakette auf dem hinteren Blech zeigt den Fälligkeitstermin von Haupt- und Abgasuntersuchung an. Am linken Rand trägt das EU-Schild das Nationalitätenkennzeichen. Bei Reisen außerhalb der EU ist für Autofahrer aus Deutschland laut dem ADAC ein zusätzliches «D-Schild» Pflicht.
Autos, die 30 Jahre und älter sind, können dieses Nummernschild erhalten. Voraussetzung für die steuerbegünstigte Zulassung ist ein Oldtimer-Gutachten. Das wird dem TÜV Süd zufolge nur erteilt, wenn das Fahrzeug unter anderem die Hauptuntersuchung besteht, in gutem Pflege- und Erhaltungszustand ist, nicht mehr als angemessene Gebrauchsspuren und ein originales oder zeitgenössisches Interieur hat.
Während das H-Kennzeichen für den Dauerbetrieb gedacht ist, gibt es für Oldtimer-Besitzer dieses Nummernschild als Alternative für den sporadischen Fahrzeugeinsatz auf Paraden, Rallyes oder Wettbewerben, erläutert der ADAC. Voraussetzung ist ebenfalls ein amtliches Gutachten.
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