Verfasser: mcc-hei, Datum: 19.06.2014
Wer Wohnmobil, Motorrad oder Cabrio nicht das ganze Jahr nutzt, kann es nur für bestimmte Monate anmelden und so Versicherungsbeiträge und Steuern sparen. Zusätzlich zu den Angaben des Euro-Kennzeichens sind die entsprechenden Nummernschilder mit Daten zum Zulassungszeitraum versehen: Die Zahl über dem waagerechten Strich markiert den Beginn, die darunter das Ende der Periode, in der das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf.
Maximal fünf Tage gilt dieses Kennzeichen. Es darf nach Auskunft des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten genutzt werden. Das Ablaufdatum ist in einem gelben Feld vermerkt: Die obere Ziffer gibt den Tag an, die mittlere den Monat, die untere das Jahr. Für Fahrten ins Ausland gibt es spezielle Ausfuhrkennzeichen mit rotem Feld.
Während das Kurzzeitkennzeichen nur an einem Auto verwendet werden darf, dürfen Händler spezielle rote Kennzeichen an unterschiedlichen, nicht zugelassenen Fahrzeugen befestigen- etwa für Probefahrten. Die Erkennungsnummer beginnt immer mit 06.
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Sonstiges
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mcc-hei