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Oldie - Nachrichten

Der neue Bußgeldkatalog: Das ändert sich ab Januar 2015

Verfasser: ots/Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V., Datum: 03.01.2015


Hier die Neuerungen ab 2015:


   - 1. Januar 2015: Online-Zulassung von Fahrzeugen wird möglich - 
     jedoch mit Einschränkungen 
   - Auch 01. Januar 2015: Autofahrer können bei einem Umzug ihr 
     altes Kennzeichen mitnehmen, die Kfz-Ummeldung ist dennoch 
     Pflicht - sonst droht ein Bußgeld 
   - 01. Oktober 2015: Alle neu typgenehmigten Fahrzeuge müssen über 
     das automatische Notrufsystem eCall verfügen


Das neue Jahr steht vor der Tür und mit ihm auch zahlreiche 
Änderungen für Autofahrer. Denn nach der Punktereform 2014 treten 
nächstes Jahr weitere Gesetze in Kraft, die maßgeblich zur Erneuerung
des Verkehrsrechts beitragen. Die wichtigsten Bußgelder 2015 für 
PKW-, LKW- und Radfahrer hat der Verband für bürgernahe 
Verkehrspolitik e.V. (VFBV) schon jetzt in einem übersichtlichen PDF 
zusammengestellt, das zum kostenlosen Download auf 
www.bussgeldkatalog.org/pdf bereit steht. 

Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen übers Internet

Ab dem 01. Januar 2015 können Autofahrer ihr Fahrzeug online abmelden: entweder über das Zentrale Zulassungsportal beim Kraftfahrtbundesamt oder über die einzelnen Zulassungswebseiten der Bundesländer. Die Online-Abmeldung von Fahrzeugen ist der erste Schritt auf dem Weg zur vollständig internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Die Online-Zulassung von Kfz ist im Januar 2015 aber noch nicht möglich. Außerdem werden auch nicht alle Autofahrer die Möglichkeit haben, ihr Kfz online abzumelden. "Nur Halter von Fahrzeugen, die bereits den neuen Personalausweis besitzen, können die internetbasierte Fahrzeugabmeldung nutzen. Alle anderen müssen für die Abmeldung ihres Fahrzeugs weiterhin die jeweiligen Zulassungsstellen der Länder aufsuchen", erklärt Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik (www.bussgeldkatalog.org).

Von Berlin nach München ohne Kennzeichenwechsel

Autofahrer, die im nächsten Jahr umziehen, sind ebenfalls ab dem 01. Januar 2015 nicht mehr verpflichtet, ihre Kennzeichen zu wechseln, sondern können ihre alten Kennzeichen einfach mitnehmen. "Wer zum Beispiel von Berlin nach München umzieht, darf sein Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen 'B' behalten. Dennoch muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnorts umgemeldet werden, damit die Kfz-Steuer später der richtigen Gemeinde zugeführt werden kann", so Mathias Voigt. Wer diese Ummeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100 Euro.

Notruf in 45 Sekunden

Im Herbst 2015 wird in Deutschland das automatische Notrufsystem eCall (emergency call) eingeführt. Alle Autohersteller, die ab dem 01. Oktober 2015 eine Erlaubnis zur Herstellung eines neuen Fahrzeugs in Deutschland bekommen wollen, sind verpflichtet das eCall-System in ihren Kfz einzubauen. Im Falle eines Unfalls soll eCall innerhalb von 25 bis 45 Sekunden automatisch eine Verbindung zur Notrufzentrale herstellen. Dadurch könnten Rettungskräfte verletzten Autofahrern deutlich schneller helfen.

Informationen über weitere Neuerungen 2015 wie beispielsweise das Elektromobilitätsgesetz ab 01. Februar 2015 und der Ausweitung der LKW-Mautpflicht ab 01. Juli 2015 hat der VFBV e.V. auf der Internetseite www.bussgeldkatalog.org/verkehrsrecht zusammengestellt.

Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es, praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu unterstützen.

Weitere Informationen:

Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV), E-Mail: 
presse@bussgeldkatalog.org, Web: www.bussgeldkatalog.org


Magazinkategorie:
Politik & Recht

Textquelle:
Presseportal

Verfasser:
ots/Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

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