Seit dem 01.01.2014 gilt ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von sieben Prozent
Dank einer neuen Regelung gilt ab dem 1. Januar 2014 bei der Einfuhr von mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugen im Originalzustand ein günstigerer Import-Tarif. Es gelten neue und klarere Formulierungen: Für „Sammlerkraftfahrzeuge“, die exakt benannte Kriterien erfüllen, werden im Falle der Einfuhr lediglich sieben Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig, ... weiterlesen